Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.

Zuständig


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Kontaktdaten von Robert Schiel
NameRobert Schiel
AdresseRathausplatz 1
3741 Pulkau
Telefon+43 2946 2276-10
Faxnummer+43 2946 2276-30
E-Mailr.schiel@pulkau.gv.at