Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

 

Zuständig


Schneider Martina
Kontaktdaten von Martina Schneider
NameMartina Schneider
AdresseRathausplatz 1
3741 Pulkau
Telefon+43 2946 2276 21
Faxnummer+43 2946 2276 30
E-Mailm.schneider@pulkau.gv.at

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Kontaktdaten von Robert Schiel
NameRobert Schiel
AdresseRathausplatz 1
3741 Pulkau
Telefon+43 2946 2276-10
Faxnummer+43 2946 2276-30
E-Mailr.schiel@pulkau.gv.at