Stadtgemeinde PulkauRathausplatz 13741 PulkauTel.: +43 2946 2276gemeinde@pulkau.gv.at
Wurde ein Pkw nach dem 1. Jänner 1996 in einem Mitgliedstaat der EU mit einer EU-Typgenehmigung erworben, dann ist er bereits einem gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahren unterzogen worden. Das bedeutet, dass dieses Kfz in allen Ländern der EU zugelassen werden darf.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Pulkauer Stadtnachrichten, Winter 2023Mehr...