Stadtgemeinde PulkauRathausplatz 13741 PulkauTel.: +43 2946 2276gemeinde@pulkau.gv.at
Die Ersichtlichmachung dient der Anzeige von rechtserheblichen Umständen. Insbesondere folgende Umstände gelten als rechtserheblich:
Das örtlich zuständige Bezirksgericht (BMJ), ausgenommen
Gebühren fallen bei der Anzeige dieser rechtserheblichen Umstände meist nicht an, da die Grundbuchsgerichte von Amts wegen tätig werden. Die Rechtsgrundlagen dazu, wie z.B. Bescheide, werden von den jeweiligen zuständigen Behörden übermittelt.
Allgemeines Grundbuchsgesetz (GBG)
Pulkauer Stadtnachrichten, Winter 2025Mehr...