Stadtgemeinde PulkauRathausplatz 13741 PulkauTel.: +43 2946 2276gemeinde@pulkau.gv.at
Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.
Das Übermitteln der Jahreslohnzettel (→ USP) an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen.
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Pulkauer Stadtnachrichten, Winter 2023Mehr...