Stadtgemeinde PulkauRathausplatz 13741 PulkauTel.: +43 2946 2276gemeinde@pulkau.gv.at
Das Hauptbuch ist zur Aufnahme der Grundbuchseintragungen bestimmt. Es ist zunächst in Katastralgemeinden (KG) gegliedert. Für jeden Grundbuchskörper (das ist die Liegenschaft, auf die sich Eintragungen beziehen) besteht eine so genannte Einlage, die je Katastralgemeinde mit der sogenannten Einlagezahl (EZ) eindeutig bezeichnet ist.
Jede Einlage besteht aus drei Teilen ("Blättern"):
Belastungen gehen bei Kauf oder Verkauf grundsätzlich nicht unter, belasten daher die neue Eigentümerin/den neuen Eigentümer. Lässt die Verkäuferin/der Verkäufer diese Belastungen beim Verkauf löschen, spricht man von Lastenfreistellung.
Die Eintragungen im Grundbuch über ein Pfandrecht sagen nichts über die aktuelle Höhe der noch aushaftenden Verbindlichkeiten aus. Die Schuld kann schon teilweise oder ganz getilgt sein.
Erfragen Sie unbedingt den aktuellen Stand!
Allgemeines Grundbuchsgesetz (GBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Pulkauer Stadtnachrichten, Winter 2024Mehr...